Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Hildesheim
Für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer ist ein Arbeitsverhältnis von elementarer Bedeutung. Für beide können daher Änderungen die wirtschaftliche Existenz beeinflussen oder sogar bedrohen, sodass Sie bei einem Konflikt unbedingt anwaltliche Hilfe im Bereich Arbeitsrecht in Anspruch nehmen sollten. Deshalb biete ich Ihnen Hilfe in allen Fragen zum Thema Arbeitsrecht persönlich in Hildesheim und Umgebung an.
Ich berate und vertrete betroffene Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere in folgenden Fällen das Arbeitsrecht betreffend:
- Ordentliche / Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Streit um Gehaltsansprüche
- Streit um Arbeitszeugnisse
- Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsvereinbarungen
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Arbeitgeber - Arbeitsrecht Hildesheim
Sofern Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen wollen, so setzen Sie sich bitte vorher mit mir in Verbindung, damit abgeklärt werden kann, ob die Kündigungsgründe tatsächlich eine Kündigung rechtfertigen und die ggf. durchzuführende Sozialauswahl korrekt erfolgte. Nicht jede, aus Sicht des Arbeitgebers, gerechtfertigte Kündigung hält einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht stand. Daher vermindert eine vorherige Überprüfung der Kündigungsgründe durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht das Prozessrisiko.
Arbeitnehmer - Arbeitsrecht Hildesheim
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten und gegen diese Kündigung vorgehen wollen, so nehmen Sie bitte kurzfristig Kontakt mit mir auf, damit ein Besprechungstermin vereinbart und ggf. innerhalb der vom Gesetzgeber vorgesehenen Frist eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann. Denn die Versäumung der gesetzlich vorgesehenen Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage kann zum vollständigen Verlust ihrer Rechte führen.
Für Sie als Rechtsanwalt direkt in Hildesheim vor Ort
Den eigenen Rechtsanwalt unmittelbar vor Ort zu haben ist auch heutzutage enorm wichtig. Zwar können viele Angelegenheiten am Telefon besprochen und geregelt werden, doch ist es gerade im Arbeitsrecht wichtig, das schnelle und richtige Entscheidungen getroffen werden. Durch den persönlichen Kontakt, kann ich mich besser in Ihre Situation versetzen und Sie können diese besser erläutern. Daher ist es gut, wenn der Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten mit dem Auto, dem Fahrrad oder sogar zu Fuß zu erreichen ist.
Das ist für mich auch der Grund, warum ich meinen Standort so zentral gewählt habe. Das Phönixgelände ist von überall in Hildesheim gut zu erreichen und bin ich für Sie unmittelbar vor Ort.
Sie sind in guten Händen - Arbeitsrecht Hildesheim
Das Arbeitsrecht Hildesheim ist neben dem Familienrecht und dem Mietrecht eines meiner Kerngebiete. In diesem Rechtsgebiet habe ich große Erfahrung, da von mir bereits sehr viele Mandanten in Hildesheim und den umliegenden Gebieten vertreten wurden.
Besonders wichtig ist, dass Sie sich bei mir in guten Händen wissen. Im Arbeitsrecht konnte ich viele Mandante vertreten, wodurch meine Expertise immer weiter angestiegen ist. Neben der fachlichen Qualifikation ist doch auch der Mensch hinter einem Fall entscheidend. Jeder Rechtsstreit wird von Personen mit Sorgen und Problemen geführt, die leider viel zu häufig unbeachtet bleiben.
Die Kanzlei in Hildesheim
Über mich: Rechtsanwalt Stefan Krull - Arbeitsrecht Hildesheim
- Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle, zunächst Tätigkeit als Rechtsanwalt in Hannover.
- Seit 1996 Rechtsanwalt in Hildesheim.
- Ab 2001 selbständiger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei.
- Seit 2008 Fachanwalt für Familienrecht.
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Hildesheimer Anwaltsverein
- Rechtsanwaltskammer Celle
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
- Zur Qualitätssicherung regelmässige Teilnahme an beruflichen Fortbildungen.
Informationen zum Arbeitsrecht Hildesheim
Beim Arbeitsrecht begegnen viele Menschen schnell gefährlichem Halbwissen. Häufig haben sich Betroffene bereits bei Freunden oder Bekannten zu ihrem Fall erkundigt und entweder ein besseres Verständnis gewonnen oder falsche Informationen erhalten. Dies passiert leider gerade im Arbeitsrecht relativ häufig, deshalb habe ich Ihnen hier einige Informationen bereitgestellt, um mit Fehlinformationen im Arbeitsrecht aufzuräumen.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht (FAQ Arbeitsrecht)
Wie viele Tage ein Arbeitnehmer am Stück arbeiten muss, ist im Arbeitsvertrag geregelt. Dabei wird der rechtliche Rahmen durch das Arbeitszeitgesetz geregelt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Generell gilt, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Das Arbeitsrecht macht hierzu keine genaueren Angaben.
Jedem Arbeitnehmer steht per Gesetz eine Ruhezeit zwischen zwei Arbeitsschichten von 11 Stunden zu.
Als Richtwert gelten 8 Stunden, wobei 10 Stunden als Maximum angesetzt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten und im Halbjahresschnitt dürfen maximal 8 Stunden pro Tag anfallen.
Wenn ein Arbeitnehmer zu viel arbeitet, so kann er sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Diese Behörde kann, um gegen den Arbeitgeber vorzugehen, Buß- und Strafvorschriften anwenden.
Der Europäische Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass einem Arbeitnehmer auch eine Entschädigung zustehen kann. Diese kann in Form eines finanziellen Ausgleichs oder durch einen Freizeitausgleich erfolgen.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung suchen, wenn Sie sich gerne an mich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Ein Arbeitnehmer ist durch das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet dem Arbeitgeber eine Krankmeldung unverzüglich zu übermitteln. Hierbei hat die Krankmeldung zu Arbeitsbeginn bzw. in den ersten Arbeitsstunden zu erfolgen. Ein häufig begangener Fehler ist das Krankmelden nach einem geplanten Arztbesuch. Die Krankmeldung soll vor einem solchen Arztbesuch erfolgen. Das Arbeitsrecht lässt hier nicht allzu viel Spielraum und nur in dringenden Ausnahmen darf eine spätere Krankmeldung erfolgen.
Nein, an welcher Krankheit ein Arbeitnehmer erkrankt ist, muss dem Arbeitgeber generell nicht mitgeteilt werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Erkrankung Maßnahmen durch den Arbeitgeber erfordert – Beispielsweise zum Schutz von Mitarbeitern vor ansteckenden Krankheiten. Im Normalfall regelt das Arbeitsrecht jedoch nicht, dass eine Auskunft über die Gründe fürs Fernbleiben vom Arbeitsplatz gegeben werden muss.
Ja, zumindest zum Teil. Wenn begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bestehen, kann der Arbeitgeber eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse beantragen. Diese Möglichkeit hat der Arbeitgeber bei einem privatversicherten Arbeitnehmer allerdings nicht.
Die Dauer der Probezeit kann über den entsprechenden Arbeitsvertrag geregelt werden. Diese Vereinbarung kann auf tariflicher, aber auch auf individueller Ebene erfolgen. In jedem Fall gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und für individualvertragliche Regelungen gelten im Regelfall 6 Monate als Obergrenze für die Dauer. Das Arbeitsrecht regelt die Dauer der Probezeit allerdings nicht genauer.
Wenn nach Ablauf der Probezeit noch nicht sicher ist, ob der Arbeitnehmer für die besetzte Stelle geeignet ist, so kann diese einmalig verlängert werden, sofern der Arbeitnehmer zustimmt.
Bevor ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen kann, muss keine Mindestanzahl an Abmahnungen erfolgen. Fall es sich um eine schwerwiegende Verfehlung handelt oder das Vertrauensverhältnis dauerhaft beschädigt wurde, kann auch mit einer einzigen oder gar ohne Abmahnung gekündigt werden – Zum Beispiel bei Diebstahl, Betrug, etc.
Es gibt keinen festgelegten Zeitraum nachdem eine Abmahnung ihre Wirkung verliert. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Abmahnung, egal wann sie erfolgte, eine Kündigung rechtfertigt. Wenn eine Abmahnung weiter zurückliegt, kann diese eine Kündigung häufig nicht mehr bekräftigen. Hierbei ist insbesondere zu überprüfen, ob der Grund für die Abmahnung weiterhin besteht.
Ja, wenn ein Betrieb nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, so gilt das Kündigungsschutzgesetzt dort nicht. Eine Kündigung kann ohne weitere Voraussetzungen erfolgen, sofern ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme gewahrt wurde.