Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Hildesheim

Als Fachanwalt für Familienrecht in Hildesheim biete ich Ihnen eine kompetente Beratung in allen relevanten Fragen des Familienrechts. Zusammen sehen wir uns Ihre Situation im Detail an und finden eine Lösung für Ihren Fall. Rufen Sie mich gerne unter 05121 288704 an oder kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular unten auf der Seite. 

Als Fachanwalt für Familienrecht für Sie tätig

Als Fachanwalt für Familienrecht in Hildesheim biete ich Ihnen eine kompetente Beratung in allen relevanten Fragen des Familienrechts.

Dabei ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant/Mandantin sehr wichtig. Denn häufig führt eine Trennung vom Partner zu einer Veränderung des gesamten Lebens. Außerdem führt sie zu einer Vielzahl von Problemen, die gelöst werden müssen.

Dies ist deshalb schwierig, weil die Beteiligten über das übliche Maß hinaus emotional betroffen sind. Daher ist es wichtig, dass sich der Rechtsanwalt Zeit für die Probleme nimmt und seinem Mandanten/seiner Mandantin besonders aufmerksam zuhört.

Oft empfiehlt es sich eine Einigung zu treffen, die beiden Seiten gerecht wird, um ein langes gerichtliches Verfahren zu vermeiden, da dies mit einem hohen Zeitaufwand und Strapazen der Nerven verbunden ist.

Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt Familienrecht Hildesheim umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Ehescheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Kinder- und Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Anfechtung / Anerkennung der Vaterschaft
  • Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen / Scheidungsfolgenvereinbarungen

Einen ersten Überblick erhalten Sie auch auf folgender Webseite: www.scheidung.org.

Stefan Krull Rechtsanwalt sitzend auf Stuhl

Ihr Anliegen steht im Vordergrund - Familienrecht Hildesheim

Anliegen, die das Familienrecht betreffen, stellen häufig eine Belastung für alle Beteiligten dar. Nicht selten kommt es zu finanziellen und/oder psychischen Problemen, die als Resultat der Konflikte aufkommen.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Hildesheim stehe ich Ihnen als Partner zur Seite und helfe Ihnen die Situation bestmöglich zu lösen. Dabei konzentriere ich mich voll und ganz auf Ihr Anliegen im Bereich Familienrecht und arbeite mit Ihnen zusammen.

Wenn Sie aus Hildesheim oder dem umliegenden Gebieten kommen, melden Sie sich gerne bei mir. Dann kann ich Ihnen als Rechtsanwalt persönlich weiterhelfen. Die Kanzlei befindet sich auf dem Phönixgelände in Hildesheim (Wetzellplatz 2).

Für Sie als Rechtsanwalt direkt in Hildesheim vor Ort

Den eigenen Rechtsanwalt unmittelbar vor Ort zu haben ist auch heutzutage enorm wichtig. Zwar können viele Angelegenheiten am Telefon besprochen und geregelt werden, doch ist es gerade bei einem häufig so emotional aufgeladenem Thema wie dem Familienrecht gut, wenn der Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten mit dem Auto, dem Fahrrad oder sogar zu Fuß zu erreichen ist.

Das ist für mich auch der Grund, warum ich meinen Standort so zentral gewählt habe. Das Phönixgelände ist von überall in Hildesheim gut zu erreichen und bin ich für Sie unmittelbar vor Ort.

Anwaltskanzlei Stefan Krull
Rechtsanwalt Stefan Krull am Telefon
Notizbuch eines Fachanwalts für Familienrecht
Eingang zum Sekretariat der Anwaltskanzlei von Stefan Krull in Hildesheim

Sie sind in guten Händen - Rechtsanwalt Familienrecht Hildesheim

Ich habe mich als Rechtsanwalt in Hildesheim vor allem auf das Familienrecht spezialisiert. In diesem Rechtsgebiet habe ich große Erfahrung, da von mir bereits sehr viele Mandanten in Hildesheim und den umliegenden Gebieten vertreten wurden. Als Fachanwalt für Familienrecht verfüge ich über die notwendige Kompetenz, auch schwierige Sachverhalte einer Lösung zuzuführen.

Besonders wichtig ist, dass Sie sich bei mir in guten Händen wissen. Für viele Rechtsanwälte ist das Familienrecht ein Nebengebiet, das zwar bearbeitet wird, allerdings aufgrund der Komplexität und der ständigen Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung häufig nicht einem für den Mandanten bzw. der Mandantin guten Ergebnis zugeführt werden kann.

Da ich mich hauptsächlich auf das Familienrecht fokussiere, ist dies bei mir nicht so. Natürlich betreue ich Sie auch gerne auf anderen Gebieten, wie dem Arbeitsrecht oder auch dem Mietrecht. Allerdings liegt auf dem Familienrecht mein Hauptaugenmerk.

Gerne helfe ich Ihnen telefonisch oder auch persönlich bei mir vor Ort in der Kanzlei  weiter.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Eine Ehe kann dann geschieden werden, wenn das Scheitern der Ehe feststeht. Hierfür muss ein Trennungsjahr eingehalten werden. Wenn zusätzlich beide Ehegatten in die Scheidung einwilligen, so wird dies als Scheitern der Ehe angesehen.

Falls nur einer der Ehegatten die Scheidung will, aber die Ehegatten seit 3 Jahren getrennt leben, so gilt die Ehe ebenfalls als gescheitert. 

Das Trennungsjahr beschreibt das eine Jahr, das zwischen der Trennung der Ehegatten und der Scheidung der Ehegatten bestehen muss, damit die Ehe als gescheitert gilt. 

Ja, getrennt leben kann das Ehepaar auch in einer Wohnung. Wichtig ist hierbei allerdings, dass eine strenge Trennung von Tisch und Bett erfolgt:

Beide Ehegatten müssen über ein eigenes Schlafzimmer verfügen und es darf auch kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden. Es darf also weder für den anderen eingekauft, die Wäsche des anderen gewaschen, gemeinsam gegessen, etc werden. 

Sind all diese Aspekte erfüllt, so gilt auch das Zusammenleben in einer Wohnung als getrennt lebend. 

Zur Durchführung einer Scheidung ist es nicht zwingend erforderlich, dass beide Ehegatten einen Anwalt beschäftigen. 

Es ist lediglich ein Rechtsanwalt nötig, der die Scheidung im Namen eines der Ehegatten einreicht. Es sollte sich möglichst um einen Fachanwalt für Familienrecht oder zumindest um einen im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt handeln. 

Der Versorgungsausgleich wird von Amtswegen durch das Amtsgericht ermittelt. Die Rentenanwartschaften beider Ehegatten werden ermittelt und gleichmäßig ausgeglichen. 

Neben den Rentenrechten kann dieses Verfahren auch auf private Lebensversicherungen angewandt werden. 

Während der Ehe können durch die Wahl spezieller Steuerklassen Steuern gespart werden. Bereits im Jahr nach der endgültigen Trennung fällt die Privilegierung weg und es gelten wieder die Steuerklassen für nicht miteinander verheiratete Personen. 

Die Kosten eines Ehescheidungsverfahrens setzen sich aus den Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Für die Höhe der Kosten ist der sogenannte Gegenstandswert maßgeblich, der unter anderem von dem Nettoeinkommen der Ehegatten, dem Streitgegenständen und dem Vermögen abhängt. 

Um einen Überblick über die Kosten zu erhalten, könne Sie den folgenden Kostenrechner nutzen: Scheidungskostenrechner

Verfahrenskostenhilfe kann dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Ehegatte nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten selbst zu tragen. Die Verfahrenskostenhilfe wird dann durch den Staat geleistet und die anfallenden Anwalts- sowie Gerichtskosten werden übernommen. 

Auch nach einer Scheidung üben die Eltern die elterliche Sorge für gemeinsame minderjährige Kinder gemeinsam aus, sofern das Gericht nicht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge per Beschluss zugewiesen hat. 

Das alleinige Sorgerecht gilt nur in Ausnahmefällen und wird nur auf Antrag eines Elternteils oder des Jugendamtes auf einen Elternteil übertragen. 

Es gilt hierbei der Grundsatz: Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund

Den sogenannten Barunterhalt (Geldleistung) muss der Elternteil zahlen, bei dem die gemeinsamen Kinder nicht leben. Der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltspflicht dadurch nach, dass er gemeinsame Kinder versorgt und betreut. 

Der Unterhaltsanspruch ist hauptsächlich vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abhängig. Allerdings fließen auch monatliche Belastungen und das Alter des Kindes mit in die Berechnung der Unterhaltshöhe mit ein. 

Um eine grobe Vorstellung des anfallenden Unterhalts zu bekommen, können Sie diesen Unterhaltsrechner verwenden: Unterhaltsrechner.

Ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht unter anderem, wenn ein Ehegatte aufgrund der Rollenverteilung in der Ehe kein oder ein geringeres Einkommen hat als der andere Ehegatte, es sich nicht nur um eine kurze Ehe handelt und der andere Ehegatte ein Einkommen erzielt, das ihm die Zahlung von Unterhalt ermöglicht. 

Der Ehegattenunterhalt kann zeitlich oder in der Höhe begrenzt bzw. befristet werden. 

Unterhalt und Versorgungsausgleich werden zwar häufig gleichgesetzt, sind aber doch grundverschieden. 

Der Unterhalt bezieht sich auf die Absicherung der Versorgung nach der Ehescheidung. 

Der Versorgungsausgleich hingegen schafft einen Ausgleich für Rentenanwartschaften, die die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben. 

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